Die Rolle des administrativen Apparats im Rahmen der Grundherrschaft ist nicht zu unterschätzen. Als Kommunikationsmedium zwischen Obrigkeit und Untertanen verfolgten die Herrschaftsbeamten ihre eigenen Ziele und bedienten sich ihrer „spezifischen Handlungsmacht“ – der idealtypische Beamte war eher die Ausnahme. Im Vortrag wird es um das Spannungsfeld zwischen Norm und Praxis und die Frage nach der Akzeptanz und dem Umgang mit obrigkeitlichen Regulierung(sversuch)en gehen.